Wer ist die Verantwortliche Person für Kosmetik?
Das EU-Kosmetikrecht verlangt eine benannte Verantwortliche Person (oft Hersteller, Importeur oder eine benannte EU-Stelle), die CPNP-Notifizierung und Produktsicherheitsdossiers sicherstellt.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
