GPSR-Durchsetzung: Marktplätze entfernen Angebote ohne EU-Ansprechpartner
Über ein Jahr nach Inkrafttreten der EU-Produktsicherheitsverordnung prüfen Marktplätze zunehmend aktiv, ob Angebote einen benannten EU-Wirtschaftsakteur und vollständige Sicherheitskennzeichnung aufweisen.
Empfohlene Maßnahme
Hinterlegen Sie für jedes Angebot einen EU-Ansprechpartner und prüfen Sie Kennzeichnung, Warnhinweise und technische Unterlagen.
Quelle: EU- und deutsche Regulierungsquellen (GPSR, VerpackG/LUCID, USt.), beobachtet von SellerEU.
