Gibt es zusätzliche Sicherheitsregeln für Spielzeug nach EU-Recht?
Ja. Spielzeug fällt unter die Spielzeugrichtlinie mit spezifischen Prüfungen, CE-Kennzeichnung und Warnhinweisen, zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitspflichten der GPSR.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
