Was ist GPSR?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) regelt Sicherheits-, Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen für die meisten Verbraucherprodukte im EU-Markt.
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Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) regelt Sicherheits-, Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen für die meisten Verbraucherprodukte im EU-Markt.
Vollständige AntwortKosmetik hat eigene EU-Vorschriften; GPSR-ähnliche Pflichten zu Sicherheit, EU-Ansprechpartner und Rückverfolgbarkeit gelten i. d. R. zusätzlich zu den kosmetikspezifischen Anforderungen.
Vollständige AntwortJa — Unterhaltungselektronik muss GPSR-Pflichten zu Sicherheit/Dokumentation zusätzlich zu produktspezifischen Richtlinien (z. B. CE, RoHS, ggf. WEEE) erfüllen.
Vollständige AntwortMeist technische Unterlagen, Risikobewertung, klare Produkt-/Herstellerkennzeichnung, Warnhinweise/Anleitungen sowie ein EU-Wirtschaftsakteur als Kontakt auf Listing und Verpackung.
Vollständige AntwortHersteller, Importeure und Händler teilen sich Pflichten. Ist kein Hersteller/Importeur in der EU ansässig, muss ein EU-Wirtschaftsakteur (Verantwortliche Person) zentrale Pflichten übernehmen.
Vollständige AntwortMeist Herstellername und -anschrift, ein EU-Kontakt, Produktidentifikation (Typ/Charge/Serie) sowie klare Sicherheitswarnungen und Anleitungen in der Landessprache.
Vollständige AntwortOnline-Angebote sollten Hersteller- und EU-Kontaktdaten, Produktidentifikatoren sowie etwaige Warn- oder Sicherheitshinweise bereits vor dem Kauf anzeigen.
Vollständige AntwortGPSR gilt EU-weit seit dem 13. Dezember 2024. Ab diesem Datum verkaufte Produkte müssen die Anforderungen erfüllen.
Vollständige AntwortSie müssen das Produkt identifizieren können (Charge/Serie), Ihre Lieferanten und Geschäftskunden kennen und Aufzeichnungen führen, damit ein Produkt entlang der Lieferkette rückverfolgbar ist.
Vollständige AntwortMarktplätze können das Listing ausblenden oder entfernen, und Behörden können Korrekturmaßnahmen oder Rückrufe verlangen. Korrekte Kennzeichnung und EU-Kontaktdaten stellen die Konformität wieder her.
Vollständige AntwortNein. Die CE-Kennzeichnung zeigt die Konformität mit bestimmten Produktrichtlinien; GPSR ist ein breiteres Rahmenwerk für Sicherheit, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit. Ein Produkt kann beides benötigen.
Vollständige AntwortJa. Sicherheitsinformationen, Warnhinweise und Anleitungen müssen in der Sprache des Verkaufslandes vorliegen — Deutsch für den deutschen Markt.
Vollständige AntwortGrundsätzlich ja — GPSR gilt für Verbraucherprodukte unabhängig von der Menge. Auch Kleinhersteller benötigen Sicherheitsbewertung, Dokumentation, Kennzeichnung und ggf. einen EU-Kontakt.
Vollständige AntwortJa. Spielzeug fällt unter die Spielzeugrichtlinie mit spezifischen Prüfungen, CE-Kennzeichnung und Warnhinweisen, zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheits- und Rückverfolgbarkeitspflichten der GPSR.
Vollständige AntwortWenn Sie erfahren, dass ein von Ihnen in Verkehr gebrachtes Produkt unsicher ist, müssen Sie Korrekturmaßnahmen ergreifen und Behörden informieren; das EU-Safety-Gate-System teilt solche Warnungen zwischen den Mitgliedstaaten.
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