SellerEU
USt.-Registrierung

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Reverse Charge verlagert die USt.-Meldepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden B2B-Leistungen auf den Geschäftskunden; Sie stellen ggf. ohne USt. in Rechnung, müssen aber die gültige USt.-IdNr. des Kunden dokumentieren.

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.

Brauchen Sie konkrete Hilfe dazu?

SellerEU-Assessment erhalten
Zurück zum Knowledge Center