Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Reverse Charge verlagert die USt.-Meldepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden B2B-Leistungen auf den Geschäftskunden; Sie stellen ggf. ohne USt. in Rechnung, müssen aber die gültige USt.-IdNr. des Kunden dokumentieren.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
