Brauche ich eine deutsche USt.-IdNr.?
Meist ja, wenn Sie Ware in Deutschland lagern (z. B. FBA) oder Lieferschwellen überschreiten. Lagerung in Deutschland löst i. d. R. eine lokale Registrierungspflicht aus.
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Themen-Cluster
Markteintritt, Anforderungen und Betrieb auf Amazon Deutschland — von der Kontoeröffnung bis zum laufenden Verkauf.
GPSR, Verantwortliche Person, USt., EPR/LUCID und WEEE — die Compliance-Bausteine für den rechtssicheren Verkauf in Deutschland.
FBA-Vorbereitung, Etikettierung und deutsche Retourenabwicklung — Logistik-Operations für FBA-Verkäufer.
Onboarding und Verkauf auf dem OTTO Marketplace in Deutschland.
Onboarding und Verkauf auf dem Kaufland Marketplace (Kaufland Global Marketplace).
15 in USt.-Registrierung
Meist ja, wenn Sie Ware in Deutschland lagern (z. B. FBA) oder Lieferschwellen überschreiten. Lagerung in Deutschland löst i. d. R. eine lokale Registrierungspflicht aus.
Vollständige AntwortOSS ermöglicht EU-Verkäufern, grenzüberschreitende B2C-EU-Verkäufe über eine einzige Meldung abzuwickeln. Es ersetzt keine lokale USt.-Registrierung bei Lagerung im jeweiligen Land.
Vollständige AntwortMeist einige Wochen, teils länger, abhängig vom Finanzamt und der Vollständigkeit von Antrag und Unterlagen.
Vollständige AntwortRiskant. Lagerung begründet i. d. R. die Pflicht; Anlieferung vor der Registrierung kann Compliance- und Kontoprobleme verursachen. Registrierung vor dem Wareneingang planen.
Vollständige AntwortDer deutsche Regelsteuersatz beträgt 19 %, mit 7 % ermäßigt für bestimmte Waren. Der korrekte Satz hängt von der Produktklassifizierung ab.
Vollständige AntwortFür die deutsche USt. benötigen Nicht-EU-Unternehmen i. d. R. keinen Fiskalvertreter, müssen sich aber korrekt registrieren und alle Meldepflichten erfüllen. Anforderungen variieren je Land.
Vollständige AntwortNeu registrierte Verkäufer geben oft monatliche Voranmeldungen plus eine Jahreserklärung ab. Die Häufigkeit kann sich je nach USt.-Last und Einschätzung des Finanzamts ändern.
Vollständige AntwortEs gibt eine einheitliche EU-weite Schwelle von 10.000 €. Darunter können Sie die USt. des Heimatlandes berechnen; darüber die Bestimmungsland-USt., deren Meldung OSS erleichtert.
Vollständige AntwortIn die EU eingeführte Waren unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer (und Zöllen). Mit deutscher USt.-Registrierung lässt sich die Einfuhr-USt. oft als Vorsteuer erstatten, bei korrekter Dokumentation.
Vollständige AntwortRisiken sind Steuernachzahlungen, Strafen, Zinsen und Marktplatzbeschränkungen. Amazon kann Auszahlungen oder den Verkauf sperren, wenn Ihr Steuerstatus nicht verifizierbar ist.
Vollständige AntwortJa. Eine EORI-Nummer identifiziert Sie beim EU-Zoll. Sie benötigen sie i. d. R., um Waren in die EU einzuführen; sie ist mit Ihrer Einfuhr-USt.- und Zollabwicklung verknüpft.
Vollständige AntwortNach den EU-Regeln zum „fiktiven Lieferer“ erheben und führen Marktplätze die USt. bei bestimmten Transaktionen ab (z. B. manche Importe oder Verkäufe von Nicht-EU-Verkäufern). Ihre eigene Registrierungspflicht bei lokaler Lagerung entfällt dadurch nicht.
Vollständige AntwortIOSS vereinfacht die USt. auf eingeführte B2C-Sendungen bis 150 €, indem Sie die USt. beim Verkauf erheben und über eine einzige Meldung abführen.
Vollständige AntwortEndet die Pflicht, die die Registrierung ausgelöst hat, können Sie sich ggf. abmelden — laufende Verkäufe oder andere Auslöser können die Registrierung jedoch weiter erforderlich machen. Vor Abmeldung prüfen.
Vollständige AntwortReverse Charge verlagert die USt.-Meldepflicht bei bestimmten grenzüberschreitenden B2B-Leistungen auf den Geschäftskunden; Sie stellen ggf. ohne USt. in Rechnung, müssen aber die gültige USt.-IdNr. des Kunden dokumentieren.
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